Wirtschafts- & Steuerstrafrecht

„Ihr starker Partner im Wirtschaftsstrafrecht – Schutz und Verteidigung in Krisenzeiten.“

Rechtsanwalt G. Çelebi vereint umfassende Kenntnisse in der Strafverteidigung, im Steuerstrafrechtrecht und im Wirtschaftsstrafrecht. Als zertifizierter Berater für Wirtschaftsstrafrecht (DAA) verfügt er über spezialisierte Expertise in der Betreuung von Mandanten in komplexen wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Verfahren. Seine Mandanten profitieren von seiner interdisziplinären Herangehensweise, die sowohl das Strafverfahren als auch das Finanzverfahren einschließt.

Mit seinem fundierten Wissen in Wirtschaftsstrafrecht und Steuerrecht vertritt er Mandanten in Ermittlungsverfahren, vor Gericht und in Verhandlungen mit Finanzbehörden. Durch seine langjährige Erfahrung kennt er die spezifischen Herausforderungen dieser hochsensiblen Rechtsgebiete und entwickelt maßgeschneiderte Verteidigungsstrategien, um die besten Ergebnisse für seine Mandanten zu erzielen. Herr Çelebi unterstützt sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, um strafrechtliche Risiken zu minimieren und Verfahren möglichst reibungslos zu bewältigen.

Dipl. Jur. Gültekin Celebi

  • Rechtsanwalt
  • Zertifizierter Berater für Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftsstrafrecht

Spezialisiert auf wirtschaftsrechtliche Verfahren, bietet die Kanzlei Unterstützung bei:

  • Insolvenzverschleppung
  • Betrug und Untreue
  • Veruntreuung von Sozialabgaben
  • Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz

Steuerstrafrecht

Steuerstrafrecht:

  • Verteidigung gegen Steuerhinterziehung
  • Steuerfahndung und Durchsuchung
  • Vermögensabschöpfung und Strafzahlungen
  • Unterstützung bei Selbstanzeigen
  • Beratung für Unternehmen bei Steuerverstößen

Strafrecht

Allgemeine Strafverteidigung:

  • Körperverletzung (einfache, gefährliche und schwere)
  • Verkehrsstrafrecht
  • Ermittlungsverfahren und Verteidigung
  • Schwerpunkt Vermögensdelikte
  • Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG)
  • Jugendstrafrecht
  • Zeugenbeistand

Vorgehensweise / Unser Ansatz

„Ihr Weg zur optimalen Verteidigung – Unser Ansatz“

Einleitung:
„Jedes strafrechtliche Verfahren erfordert eine individuelle Strategie und präzise Vorgehensweise. Unsere Kanzlei legt besonderen Wert darauf, dass Sie in jeder Phase des Verfahrens bestmöglich betreut und informiert werden. So gehen wir vor, um Ihre Interessen optimal zu schützen.“

Ablauf des Verfahrens:

  1. Erstgespräch:
    In einem vertraulichen Erstgespräch analysieren wir Ihre Situation und klären Sie über die rechtlichen Möglichkeiten und Risiken auf.
  2. Entwicklung der Verteidigungsstrategie:
    Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir eine individuelle Verteidigungsstrategie, die auf die Besonderheiten Ihres Falles abgestimmt ist.
  3. Kommunikation mit Behörden:
    Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit Ermittlungsbehörden, Finanzämtern und Gerichten, um Ihre Interessen zu vertreten und unnötige Belastungen von Ihnen fernzuhalten.
  4. Vertretung vor Gericht:
    Falls es zu einem Verfahren kommt, setzen wir uns mit all unserer Expertise für Ihre Rechte ein und streben stets das bestmögliche Ergebnis an.
  5. Nachbereitung:
    Auch nach Abschluss eines Verfahrens stehen wir Ihnen weiterhin zur Seite und unterstützen Sie bei eventuellen Nachfragen oder weiteren rechtlichen Schritten.

    FAQ – Häufig gestellte Fragen

    „Häufig gestellte Fragen“

    Fragen und Antworten:

    • Wann sollte ich einen Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht kontaktieren?
      Sobald Sie Kenntnis von einem möglichen Verfahren gegen Sie erhalten, sei es durch ein Ermittlungsverfahren oder eine Vorladung, sollten Sie sofort anwaltlichen Rat einholen. Ein frühzeitiges Eingreifen kann oft eine Eskalation verhindern.
    • Wie läuft ein Strafverfahren ab?
      Ein Strafverfahren beginnt in der Regel mit Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft. Anschließend folgt eine Anklageerhebung, wenn hinreichender Tatverdacht besteht. In der Hauptverhandlung wird dann über Schuld oder Unschuld entschieden.
    • Kann ich eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung stellen?
      Ja, in vielen Fällen können Sie durch eine Selbstanzeige eine strafrechtliche Verfolgung vermeiden, sofern die Anzeige rechtzeitig und vollständig erfolgt. Wir beraten Sie, wie Sie dies korrekt durchführen.

    Hauptniederlassung Gelsenkirchen

    Kontakt

    Dipl. Jur. Gültekin Celebi
    Rechtsanwalt

    Wirtschaftsstrafrecht / Steuerstrafrecht

    Zertifizierter Berater für Wirtschaftsstrafrecht ( DAA )

    Niederlassung Düsseldorf:
    Königsallee 14
    40212 Düsseldorf
    Tel. 0211 – 13866777

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